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Verkaufsstart für Silvester­feuerwerk

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In den Geschäften beginnt heute der Verkauf von Silves­ter­feu­er­werk. Gezündet werden dürfen die Böller und Raketen aller­dings nur am 31. Dezember und 1. Januar. Von Feuer­werks­kör­pern aus Polen oder Tsche­chien sollte man die Finger lassen - sie sind in Deutsch­land verboten und gefähr­lich. Zudem warnt die Feuer­wehr vor selbst­ge­bauten Knallern. Sie können lebens­ge­fähr­liche Verlet­zungen hervor­rufen.Im vergan­genen Jahr wurden in Sachsen 27 Menschen durch Silves­ter­feu­er­werk schwer verletzt.