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Verrückte Welt in Görlitz: Kleiner Hund mit Sprung aus Handtasche zum Schwarzfahrer geworden

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Für Kopfschüt­teln hat im Görlitzer Stadtrat ein Fall in der Straßen­bahn gesorgt. Eine Urlau­berin aus dem Norden wurde kontrol­liert. Sie zeigte ihre Fahrkarte vor. In diesem Augen­blick sei ihr kleiner Hund aus der Handta­sche gesprungen. Daraufhin habe der Kontrol­leur den Fahrschein für den Vierbeiner verlangt, schil­derte Stadtrat Stefan Bley. Den hatte sie aber nicht. Sie sollte 60 Euro Strafe zahlen. 

Da die Frau für ihren Liebling kein Extra-Ticket hatte, seien ihre Perso­na­lien aufge­nommen worden. Die ehema­lige Görlit­zerin wollte noch einen ermäßigten Fahrschein für ihren Hund lösen. Das hätten die Kontrol­leure aber nicht gelten lassen. Sie beschwerte sich bei der VGG. Daraufhin sei die Strafe auf 30 Euro halbiert worden, so der Stadtrat.

Laut den Beför­de­rungs­be­din­gungen dürfen kleine Hunde kostenlos im Handge­päck mitge­nommen werden. Dieser Fall aber - Hund erschrickt sich und springt aus der Tasche - ist offenbar nicht ausdrück­lich geregelt.

VGG-Chef Frank Müller: "Die Kontrol­leure haben keinen Kulanz-Spiel­raum. Sie haben richtig gehan­delt".

Auszug aus den Beför­de­rungs­be­din­gungen:

Beför­de­rung von Tieren und Sachen

(1) Ein Fahrgast kann Handge­päck und Traglasten unent­gelt­lich mitnehmen. Traglasten sind Gegen­stände, die ohne Handge­päck zu sein, von einer Person getragen werden können. Kleine Haustiere oder Hunde werden, wenn sie in einem geeig­neten Behältnis wie Handge­päck unter­ge­bracht sind, unent­gelt­lich beför­dert.

(2) Für die Mitnahme eines Fahrrades oder eines Hundes, der nicht gemäß Absatz 1 in einem Behältnis unter­ge­bracht werden kann, ist ein ermäßigter Einzel­fahr­schein entspre­chend den für die Fahrt erfor­der­li­chen Tarif­ein­heiten zu erwerben.

Audio:

Stadtrat Günther Fried­rich: Das ist der Hammer! Frank Müller, VGG-Chef: Kontrol­leure haben richtig gehan­delt!