Verrückte Welt in Görlitz: Kleiner Hund mit Sprung aus Handtasche zum Schwarzfahrer geworden
Für Kopfschütteln hat im Görlitzer Stadtrat ein Fall in der Straßenbahn gesorgt. Eine Urlauberin aus dem Norden wurde kontrolliert. Sie zeigte ihre Fahrkarte vor. In diesem Augenblick sei ihr kleiner Hund aus der Handtasche gesprungen. Daraufhin habe der Kontrolleur den Fahrschein für den Vierbeiner verlangt, schilderte Stadtrat Stefan Bley. Den hatte sie aber nicht. Sie sollte 60 Euro Strafe zahlen.
Da die Frau für ihren Liebling kein Extra-Ticket hatte, seien ihre Personalien aufgenommen worden. Die ehemalige Görlitzerin wollte noch einen ermäßigten Fahrschein für ihren Hund lösen. Das hätten die Kontrolleure aber nicht gelten lassen. Sie beschwerte sich bei der VGG. Daraufhin sei die Strafe auf 30 Euro halbiert worden, so der Stadtrat.
Laut den Beförderungsbedingungen dürfen kleine Hunde kostenlos im Handgepäck mitgenommen werden. Dieser Fall aber - Hund erschrickt sich und springt aus der Tasche - ist offenbar nicht ausdrücklich geregelt.
VGG-Chef Frank Müller: "Die Kontrolleure haben keinen Kulanz-Spielraum. Sie haben richtig gehandelt".
Auszug aus den Beförderungsbedingungen:
Beförderung von Tieren und Sachen
(1) Ein Fahrgast kann Handgepäck und Traglasten unentgeltlich mitnehmen. Traglasten sind Gegenstände, die ohne Handgepäck zu sein, von einer Person getragen werden können. Kleine Haustiere oder Hunde werden, wenn sie in einem geeigneten Behältnis wie Handgepäck untergebracht sind, unentgeltlich befördert.
(2) Für die Mitnahme eines Fahrrades oder eines Hundes, der nicht gemäß Absatz 1 in einem Behältnis untergebracht werden kann, ist ein ermäßigter Einzelfahrschein entsprechend den für die Fahrt erforderlichen Tarifeinheiten zu erwerben.