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Verwaltung verteidigt Leipziger Regelung zur Sonntagsöffnung im Advent

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Am 2. und 4. Advent darf in Leipzig wie geplant geshoppt werden – davon geht zumin­dest die Verwal­tung aus. Hinter­grund der Diskus­sionen ist die Ankün­di­gung der Gewerk­schaft ver.di, die Sonntags­öff­nungen in ganz Sachsen zu prüfen. Am Montag hatte das Oberver­wal­tungs­ge­richt Bautzen bereits die Dresdner Reglung gekippt. Ausschlag­ge­bend war hier aber offenbar, dass die Geschäfte an zwei aufein­an­der­fol­genden Advents-Sonntagen geöffnet werden sollten.

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Leipzigs Ordnungs­bür­ger­meister Heiko Rosen­thal