Verwaltung verteidigt Leipziger Regelung zur Sonntagsöffnung im Advent
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Am 2. und 4. Advent darf in Leipzig wie geplant geshoppt werden – davon geht zumindest die Verwaltung aus. Hintergrund der Diskussionen ist die Ankündigung der Gewerkschaft ver.di, die Sonntagsöffnungen in ganz Sachsen zu prüfen. Am Montag hatte das Oberverwaltungsgericht Bautzen bereits die Dresdner Reglung gekippt. Ausschlaggebend war hier aber offenbar, dass die Geschäfte an zwei aufeinanderfolgenden Advents-Sonntagen geöffnet werden sollten.
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Leipzigs Ordnungsbürgermeister Heiko Rosenthal