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Verwaltungsgericht entscheidet über zusätzliche fünfte Klasse am Immanuel-Kant-Gymnasium

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Das Immanuel-Kant-Gymna­sium muss ab dem neuen Schul­jahr eine zusätz­liche fünfte Klasse einrichten. Das hat das Leipziger Verwal­tungs­ge­richt entschieden. Eltern hatten geklagt, dass ihre Spröss­linge im Aufnah­me­ver­fahren abgelehnt worden waren. Denn: Statt vier fünfte Klassen sollte es ab dem 9. August dort plötz­lich nur noch drei geben. Das ist laut Verwal­tungs­ge­richt nicht rechtens. Mit der Entschei­dung der Kammer entsteht aber ein neues Problem: am Immanuel-Kant-Gymna­sium, das derzeit wegen Sanie­rungs­ar­beiten in einem Interims­ge­bäude in Grünau unter­ge­bracht ist, gibt es eigent­lich keinen Platz für eine zusätz­liche Klasse.