Verwaltungsgericht kippt Abfallgebührensatzung von 2011
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Das Verwaltungsgericht Leipzig hat die städtische Abfallgebührensatzung von 2011 gekippt. Damit gaben die Richter einem Kläger Recht, der die Berechnungsgrundlage bemängelt hatte. Demnach dürfe die Gebühr nicht nach der Größe der Behälter in einem Haushalt berechnet werden, sondern die Anzahl der Personen sei entscheidend. Ob der Kläger nun Geld zurückbekommt, sei noch offen. Vermutlich werden die Kosten lediglich nur anders verteilt. Das Urteil könnte damit Auswirkungen auf die Abfallgebührensatzung von 2012 bis 2014 haben. In welchem Maße sei aber noch unklar. Laut LVZ erwägt die Stadt, in Berufung gegen das Urteil zu gehen.