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Verwaltungsgericht kippt Abfallge­büh­rensatzung von 2011

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Das Verwal­tungs­ge­richt Leipzig hat die städti­sche Abfall­ge­büh­ren­sat­zung von 2011 gekippt. Damit gaben die Richter einem Kläger Recht, der die Berech­nungs­grund­lage bemän­gelt hatte. Demnach dürfe die Gebühr nicht nach der Größe der Behälter in einem Haushalt berechnet werden, sondern die Anzahl der Personen sei entschei­dend. Ob der Kläger nun Geld zurück­be­kommt, sei noch offen. Vermut­lich werden die Kosten ledig­lich nur anders verteilt. Das Urteil könnte damit Auswir­kungen auf die Abfall­ge­büh­ren­sat­zung von 2012 bis 2014 haben. In welchem Maße sei aber noch unklar. Laut LVZ erwägt die Stadt, in Berufung gegen das Urteil zu gehen.