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Verwaltungsgericht lehnt erste Anträge für Umweltzonen-Ausnahme­ge­nehmigung ab

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Im Verfahren um einige Ausnah­me­ge­neh­mi­gungen für die Leipziger Umwelt­zone hat das Verwal­tungs­ge­richt erste Anträge abgelehnt. In einem Fall ging es um einen Kleinbus Barkas B 1000 - der Antrag­steller wollte damit Bauma­te­ria­lien für sein sanie­rungs­be­dürf­tiges Privat-Haus in Leipzig trans­por­tieren. Aller­dings konnte er nicht nachweisen, dass sein Auto nicht nachrüstbar ist oder ein beson­derer Härte­fall besteht, so eine Sprecherin des Verwal­tungs­ge­richts. Seit der Einfüh­rung der Umwelt­zone wurden vier Anträge einge­reicht. In zwei Fällen steht die Entschei­dung noch aus.

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Verwal­tungs­ge­richts­spre­cherin Susanne Eichhorn-Gast