Verwaltungsgericht lehnt erste Anträge für Umweltzonen-Ausnahmegenehmigung ab
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Im Verfahren um einige Ausnahmegenehmigungen für die Leipziger Umweltzone hat das Verwaltungsgericht erste Anträge abgelehnt. In einem Fall ging es um einen Kleinbus Barkas B 1000 - der Antragsteller wollte damit Baumaterialien für sein sanierungsbedürftiges Privat-Haus in Leipzig transportieren. Allerdings konnte er nicht nachweisen, dass sein Auto nicht nachrüstbar ist oder ein besonderer Härtefall besteht, so eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts. Seit der Einführung der Umweltzone wurden vier Anträge eingereicht. In zwei Fällen steht die Entscheidung noch aus.
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Verwaltungsgerichtssprecherin Susanne Eichhorn-Gast