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Verwaltungsgericht Leipzig erlaubt Benutzung von Lautsprechern bei NPD-Kundgebung

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Die rechts­ex­tre­mis­ti­sche NPD darf bei ihrer Kundge­bung am Donnerstag Nachmittag Lautspre­cher benutzen. Das geht aus einem eben veröf­fent­lichten Urteil des Verwal­tungs­ge­richts Leipzig hervor. Die Stadt hatte den NPD-Mitglie­dern eine Auflage erteilt, wonach die Benut­zung von Lautspre­chern erst ab einer Teilneh­mer­zahl von 30 Mann zulässig sei – zu Unrecht, so eine Gerichts­spre­cherin. Da die Kundge­bung nur zwei Stunden dauern soll, seien die Beein­träch­ti­gungen für Anwohner nicht unzumutbar.Die rund 15 Mitglieder der NPD treffen sich ab 14 Uhr im Bereich Roscher­straße und anschlie­ßend in Wahren. Dazu sind mehrere Anti-Rassismus-Demos geplant. Autofahrer müssen dort mit Behin­de­rungen rechnen.