Verwaltungsgericht Leipzig erlaubt Benutzung von Lautsprechern bei NPD-Kundgebung
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Die rechtsextremistische NPD darf bei ihrer Kundgebung am Donnerstag Nachmittag Lautsprecher benutzen. Das geht aus einem eben veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig hervor. Die Stadt hatte den NPD-Mitgliedern eine Auflage erteilt, wonach die Benutzung von Lautsprechern erst ab einer Teilnehmerzahl von 30 Mann zulässig sei – zu Unrecht, so eine Gerichtssprecherin. Da die Kundgebung nur zwei Stunden dauern soll, seien die Beeinträchtigungen für Anwohner nicht unzumutbar.Die rund 15 Mitglieder der NPD treffen sich ab 14 Uhr im Bereich Roscherstraße und anschließend in Wahren. Dazu sind mehrere Anti-Rassismus-Demos geplant. Autofahrer müssen dort mit Behinderungen rechnen.