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Verwaltungsgericht prüft Rechtmäßigkeit der Umweltzone

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Die Klage eines wütenden Autofah­rers könnte die Leipziger Umwelt­zone kippen. Das Verwal­tungs­ge­richt soll am Freitag klären, ob die Einfüh­rung im März 2011 recht­mäßig war oder nicht. Eigent­lich geht es dem Kläger nur darum, in Leipzig fahren zu können. Die Stadt hatte eine Ausnah­me­ge­neh­mi­gung für seinen 1988er Panther Kallista aber mehrfach abgelehnt. Auch ein Oldti­mer­kenn­zei­chen gibt es nicht, dafür sei der Wagen fünf Jahre zu jung. Da es am Geneh­mi­gungs­ver­fahren aber recht­lich nicht viel zu meckern gibt, kommt nun die gesamte Umwelt­zone auf den Prüfstand.