Verwaltungsgericht prüft Rechtmäßigkeit der Umweltzone
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Die Klage eines wütenden Autofahrers könnte die Leipziger Umweltzone kippen. Das Verwaltungsgericht soll am Freitag klären, ob die Einführung im März 2011 rechtmäßig war oder nicht. Eigentlich geht es dem Kläger nur darum, in Leipzig fahren zu können. Die Stadt hatte eine Ausnahmegenehmigung für seinen 1988er Panther Kallista aber mehrfach abgelehnt. Auch ein Oldtimerkennzeichen gibt es nicht, dafür sei der Wagen fünf Jahre zu jung. Da es am Genehmigungsverfahren aber rechtlich nicht viel zu meckern gibt, kommt nun die gesamte Umweltzone auf den Prüfstand.