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Verwaltungsgericht weist Eilverfahren gegen Anwohnerparken zurück

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Das Leipziger Verwaltungsgericht hat zwei Eilverfahren gegen das Anwohnerparken im Waldstraßenviertel abgewiesen. Ein im Viertel ansässiger Freiberufler und eine weitere Person hatten das Anwohnerparken in ihren Anträgen als rechtswidrig bezeichnet, weil nach ihrer Auffassung kein Parkplatzmangel besteht und z. B. Freiberufler keine Parkausweise bekommen können. Diese Begründung wurde vom Gericht abgewiesen, da die Stadt ein Gutachten für den Parkplatzmangel vorgelegt habe und Freiberufler über die Härtefallregelung bereits jetzt Parkausweise beantragen können.

Trotz Gerichtsentscheidung, wollen die Betroffenen weitere Schritte prüfen. Das sagte uns Juliane Hauschild von der Initiative Parken im Waldstraßenviertel. Derzeit werden weitere Klagen vorbereitet. Man sei gegenüber der Stadt aber auch weiterhin gesprächsbereit, so Hauschild. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts sei keine Grundsatzentscheidung. Es wurden lediglich die Begründungen der Antragsteller abgelehnt, so Hauschild weiter.