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Weinanbau am Störmthaler See nur mit Genehmigung

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Winzer dürfen am Störmthaler See nur mit Geneh­mi­gung Wein anbauen. Im April 2013 hatte das Verwal­tungs­ge­richt Leipzig den Anbau von Wein am Störmthaler See ohne Geneh­mi­gung unter­sagt. Das Urteil wurde jetzt vom Sächsi­schen Oberver­wal­tungs­ge­richt bestä­tigt.

Das Verbot gilt aber nur für Flächen, die größer als 100 Quadrat­meter sind. Alles darunter ist geneh­mi­gungs­frei. Die Kläger können gegen das Urteil Revision einlegen. Dann würde der Fall beim Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt landen.