Weinanbau am Störmthaler See nur mit Genehmigung
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Winzer dürfen am Störmthaler See nur mit Genehmigung Wein anbauen. Im April 2013 hatte das Verwaltungsgericht Leipzig den Anbau von Wein am Störmthaler See ohne Genehmigung untersagt. Das Urteil wurde jetzt vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht bestätigt.
Das Verbot gilt aber nur für Flächen, die größer als 100 Quadratmeter sind. Alles darunter ist genehmigungsfrei. Die Kläger können gegen das Urteil Revision einlegen. Dann würde der Fall beim Bundesverwaltungsgericht landen.