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Weiter „Gutschein-Ärger“ bei Reiseportal Ab-in-den-Urlaub

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Weiter „Gutschein“-Ärger bei Unister - auch die Geld-Zurück-Gutscheine des Reise­por­tals Ab-in-den-Urlaub, die vor dem 1. September einge­löst wurden, werden vorerst nicht ausge­zahlt. Darauf macht die Verbrau­cher­zen­trale Sachsen aufmerksam.Die Geld-zurück-Gutscheine im Wert von hundert Euro oder mehr fallen unter die Insol­venz­masse. Kunden bekommen erfah­rungs­gemäß erst in ein paar Jahren wahrschein­lich 5 Prozent des Betrages ausge­zahlt, so Michael Hummel von der Verbrau­cher­zen­trale Sachsen. Wer die Gutscheine nach dem 1. September aber einlöst oder einge­löst hat, bekommt sein Geld. Das Reise­portal hatte zu dem Zeitpunkt Insol­venz angemeldet.