Weiter „Gutschein-Ärger“ bei Reiseportal Ab-in-den-Urlaub
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Weiter „Gutschein“-Ärger bei Unister - auch die Geld-Zurück-Gutscheine des Reiseportals Ab-in-den-Urlaub, die vor dem 1. September eingelöst wurden, werden vorerst nicht ausgezahlt. Darauf macht die Verbraucherzentrale Sachsen aufmerksam.Die Geld-zurück-Gutscheine im Wert von hundert Euro oder mehr fallen unter die Insolvenzmasse. Kunden bekommen erfahrungsgemäß erst in ein paar Jahren wahrscheinlich 5 Prozent des Betrages ausgezahlt, so Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen. Wer die Gutscheine nach dem 1. September aber einlöst oder eingelöst hat, bekommt sein Geld. Das Reiseportal hatte zu dem Zeitpunkt Insolvenz angemeldet.