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Weniger Hindernisse für sozialen Wohnungsbau

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Für den sozialen Wohnungsbau soll es künftig weniger Hinder­nisse gegen. Der Freistaat hat eine Richt­linie geändert. Demnach müssen private Bauträger und Genos­sen­schaften Bauvor­haben mit einer Förde­rung von mindes­tens 50.000 Euro nicht mehr öffent­lich ausschreiben. Denn das hatte bisher viel Zeit und Aufwand gekostet, so die Kritik. Nun soll es für private Bauträ­gern und Genos­sen­schaften einfa­cher sein, die Förder­mittel vom Freistaat zu beantragen.