Weniger Hindernisse für sozialen Wohnungsbau
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Für den sozialen Wohnungsbau soll es künftig weniger Hindernisse gegen. Der Freistaat hat eine Richtlinie geändert. Demnach müssen private Bauträger und Genossenschaften Bauvorhaben mit einer Förderung von mindestens 50.000 Euro nicht mehr öffentlich ausschreiben. Denn das hatte bisher viel Zeit und Aufwand gekostet, so die Kritik. Nun soll es für private Bauträgern und Genossenschaften einfacher sein, die Fördermittel vom Freistaat zu beantragen.