Wie man Kindergeld nach dem 18. Geburtstag kassiert
Kindergeld gibt es nicht nur für Mädchen und Jungen bis zum 18. Lebensjahr. Eltern können die Unterstützung auch bekommen, wenn der Nachwuchs älter geworden ist. Darauf macht jetzt die „Familienkasse Sachsen“ aufmerksam.
Kindergeld wird z.B. weitergezahlt, wenn die jungen Sachsen noch in der Schul- oder Berufsausbildung stecken oder ein Studium oder Praktikum absolvieren. Das Geld fließt genauso während des Bundesfreiwilligendienstes, des Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahres. Auch für Übergangsphasen etwa zwischen Schule und Studium gibt es bis zu vier Monaten Kohle.
Sylvio Herzog, Chef der „Familienkasse Sachsen“ hat klargestellt, dass alles online geht. Das spare Zeit und unnötige Wege, so Herzog. Auch die Bearbeitung gehe schneller als mit Papier.