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Zerstückelte Tote im See - Zweifel an Schuldfähigkeit von 37-Jährigem

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Er soll ein Ehepaar getötet, zerstü­ckelt und die Leichen­teile in einen Baggersee geworfen haben: Ein mutma­ß­li­cher Doppel­mörder aus Leipzig ist mögli­cher­weise nur vermin­dert schuld­fähig. Der 37-Jährige leide unter anderem an einer PPersön­lich­keits­stö­rung und einer posttrau­ma­ti­schen Belas­tungs­stö­rung, sagte Oberstaats­an­wältin Claudia Laube am Mittwoch zu Beginn des Prozesses am Landge­richt Leipzig. Dort ist der Mann wegen Mordes, Raubes und Störung der Toten­ruhe angeklagt. Er soll das Ehepaar im Juli 2016 aus Habgier umgebracht haben. Zum Auftakt des Prozesses schwieg der Angeklagte. Sein Vertei­diger Malte Heise kündigte aller­dings für den nächsten Prozesstag eine Aussage des 37-Jährigen an. Bisher hatte der Mann bestritten, die 32 Jahre alte Frau und den 37 Jahre alten Mann getötet zu haben. Statt­dessen hatte er zwei andere Männer beschul­digt, gegen die auch ermit­telt worden war. Laut Anklage kannten sich Opfer und Täter. Bis wenige Wochen vor der Tat wohnte der Mann demnach in der Wohnung des Paares, wo er nach einem Streit auszog. Am 23. Juli soll er dann mit einem Hammer und einem Kuhfuß bewaffnet zu der Wohnung gekommen sein. Er schlug erst den Mann und dann die Frau nieder und zertrüm­merte ihnen die Schädel. Danach stach er noch mit einem Messer auf die Opfer ein. Er habe es auf die Wertsa­chen in der Wohnung abgesehen gehabt. Den Toten trennte er die Köpfe und Glied­maßen ab und versenkte die Teile in dem Baggersee. Das Ehepaar und der Angeklagte stammten aus Tunesien. Alle hielten sich illegal in Deutsch­land auf und waren für die Behörden abgetaucht, wie Vertei­diger Heise sagte. Der Asylan­trag des Mannes sei abgelehnt worden. Die Männer arbei­teten schwarz auf dem Bau. Der Getötete soll eine Art Vorar­beiter des 37-Jährigen gewesen sein. Der Angeklagte ist laut Heise vielfach vorbe­straft. Sowohl in Tunesien als auch in Deutsch­land soll er unter anderem wegen Diebstahls, Körper­ver­let­zung und Drogen­de­likten aufge­fallen sein. Die Staats­an­walt­schaft geht davon aus, dass der 37-Jährige vermin­dert schuld­fähig sein könnte. Zudem gehe von ihm eine große Gefahr aus. Auch Vertei­diger Heise sagte: „Dieser Angeklagte ist schlichtweg einfach krank.“ Wenn sich das im Laufe des Prozesses bestä­tigt, käme eine Unter­brin­gung des Mannes in der Psych­ia­trie in Betracht. Das Landge­richt hat für den Prozess elf Verhand­lungs­tage bis Mitte Juli angesetzt. Der Prozess wird am 8. Mai fortge­setzt.