Zulassung über Berufung von UBS im KWL-Urteil im Oktober
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Anfang Oktober will das englische Berufungsgericht über die Zulassung einer Revision im KWL-Urteil mündlich verhandeln. Das hat die Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mitgeteilt. Die Entscheidung des Court of Appeal wird aber kein Urteil darstellen. Wegen des hohen Streitwerts von rund 500 Millionen Euro und der Komplexität sei das Vorgehen normal, heißt es. Der High Court of Justice hatte im November geurteilt, dass die Großbank UBS wegen ge-platzter Finanzgeschäfte kein Schadenersatz von den Kommunalen Wasserwerken zusteht. Dagegen will die UBS in Berufung gehen.