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Zwei Männer wegen Urheberrechts­ver­letzungen vor Amtsgericht

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Zwei Männer müssen sich seit Montag wegen Urheber­rechts­ver­let­zungen vor dem Amtsge­richt verant­worten. Ihnen wird vorge­worfen, über die Inter­net­seite Kino.to raubko­pierte Filme und Serien angeboten zu haben. Das Portalwar schon 2011 vom Netz genommen worden. Die beiden Angeklagten sollen das Strea­m­ing­ge­schäft aber nahtlos weiter betrieben haben. Der aus Leipzig stammende Gründer von Kino.to war 2012 zu vierein­halb Jahren Haft verur­teilt worden.