++ EIL ++

Zwei Monate mehr Zeit für die Steuererklärung

Zuletzt aktualisiert:

Auch Steuer­zahler in Sachsen haben künftig zwei Monate mehr Zeit für die Abgabe ihrer Steuer­er­klä­rung. Im Gegenzug droht schneller ein Zuschlag für verspätet einge­reichte Unter­lagen. Der Bundestag billigte am Donnerstag entspre­chende Geset­zes­pläne in Berlin. Wer die Formu­lare selbst ausfüllt, muss sie künftig erst Ende Juli des Folge­jahres einrei­chen und nicht mehr wie bisher Ende Mai. Wird die Steuer­er­klä­rung aller­dings zu spät abgegeben, werden in bestimmten Fällen automa­tisch Verspä­tungs­zu­schläge fällig. Mehr Zeit sollen auch Steuer­zahler erhalten, die sich von einem Berater oder einem Hilfe­verein bei der Erklä­rung helfen lassen. Hatten sie bislang eine Abgabe­frist von 12 Monaten, sollen es künftig 14 Monate sein. Die längeren Abgabe­fristen greifen erstmals für den Besteue­rungs­zeit­raum 2018. Der Verspä­tungs­zu­schlag von 25 Euro pro Monat soll nur dieje­nigen betreffen, die Steuern nachzahlen müssen. Wer Steuern erstattet bekommt, für den ändert sich nichts.