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Leipzig darf Zweckentfremdung von Wohnungen verbieten
Dass knapper Wohnraum für Ferienwohnungen weichen darf, kann in Leipzig ab sofort verboten werden. Der sächsische Landtag hat am Mittwoch das sogenannte Zweckentfremdungsverbot beschlossen.
Damit dürfen vor allem die Großstädte Leipzig und Dresden entscheiden, ob sie eine entsprechende Satzung erlassen und so z. B. etwas gegen spekulativen Leerstand von Wohnraum tun wollen. Das betrifft Wohnungen, die länger als 12 Monate leerstehen und bei denen nichts unternommen wurde, sie neu zu vermieten. Zudem müssten Eigentümer, die in Gebieten mit Wohnungsmangel ihre Wohnungen kurzzeitig vermieten möchten, eine Genehmigung einholen.
Konkret soll so etwas gegen „ganze Häuser, die nur noch aus durchnummerierten Ferienwohnungen bestehen“ getan werden, teilten die Grünen im Landtag mit.
Die Leipziger Grünen fordern nun eine zügige Umsetzung. Ein Großteil der etwa 20.000 zweckentfremdeten Wohnungen müsse nun wieder zu Wohnraum werden, so die Fraktion.
