Urteil im Unister-Betrugs-Prozess – Angeklagter zu fast vier Jahren Haft verurteilt
Im Prozess um den Betrug an Unister-Gründer Thomas Wagner ist der angeklagte Vermittler des so genannten Rip-Deals vom Landgericht Leipzig zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Es sprach den 69-Jährigen aus Unna (Nordrhein-Westfalen) am Dienstag des vorsätzlichen Betrugs in zwei Fällen als Mittäter schuldig. Er hatte das Geschäft mit Wagner und in einem zweiten Fall mit einer Architektin aus Nordrhein-Westfalen sowie einem angeblichen israelischen Diamantenhändler eingefädelt. Den Opfern wurden im Juni vergangenen Jahres statt versprochener Millionen-Kredite Falschgeld angedreht. Angeklagter wusste nichts von der Notlage der OpferAls strafmildernd wertete das Gericht, dass der Verurteilte nicht vorbestraft ist. Außerdem habe er - anders als die Generalstaatsanwaltschaft Dresden ihm vorgeworfen hatte - die Notlage der beiden Opfer nicht ausnutzen können, da er nicht von ihren finanziellen Notlagen gewusst habe. Er habe im Laufe des Prozesses Teilgeständnisse abgelegt und Reue hinsichtlich des Flugzeugabsturzes gezeigt, bei dem im Sommer 2016 nach der Geldübergabe neben Wagner drei Menschen ums Leben kamen. Der Dresdner Staatsanwalt hatte am Morgen fünfeinhalb Jahre Haft gefordert. Das Höchstmaß für den Straftatbestand sind zehn Jahre Freiheitsstrafe. Insgesamt verloren Wagner und die Architektin etwa 1,6 Millionen Euro, die sie dem angeblichen Diamantenhändler als Sicherheit für ihre erhofften Darlehen übergaben. Deswegen sei auch der Tatbestand des besonders schweren Diebstahls erfüllt, befanden die Richter. Der Verurteilte hatte zuvor ausgesagt, nichts von dem Falschgeld gewusst zu haben. Er beteuerte am Dienstagmorgen, er habe in seinem Leben noch nie jemanden betrogen. „Es tut mir unheimlich Leid, was da passiert ist.“ Der Unister-Gründer Wagner stürzte nach der Geldübergabe in Italien im vergangenen Sommer auf der Rückreise nach Leipzig mit einem Kleinflugzeug ab. Das Internet-Unternehmen meldete unmittelbar danach Insolvenz an. (dpa)